Wir danken der lieben Pia aka «fraumapunkt» für ihren tollen Gastbeitrag zum Unterrichten in der Schweiz. Wir hoffen, dass es einigen von euch hilft, das Schweizer Schulsystem zu verstehen. Wer Pia auf Instagram noch nicht folgt, soll das unbedingt hier tun! :)
Wer bin ich?
Ich heisse Pia, bin 35 Jahre alt und bin vor etwas mehr als 6 Jahren der Liebe wegen in die Schweiz gekommen. Studiert habe ich Deutsch, Politik und Geschichte für Grund- und Hauptschullehramt an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Nach meinem Diplomaufbaustudium in «Interkultureller Pädagogik» habe ich meinen Vorbereitungsdienst im Schwarzwald (Seminar Lörrach) absolviert. Anschliessend bin ich direkt nach Zürich gezogen und arbeite seitdem an einer bilingualen internationalen Privatschule. Aber auch das öffentliche Schulsystem in der Schweiz kenne ich durch Freunde und Bekannte gut. Auf Instagram erzähle ich unter «Fraumapunkt» von meinem Schulalltag.
So nun, aber zum Unterrichten in der Schweiz:
Du warst schon immer ein grosser Heidi-Fan? Du liebst die Berge? Fondue und Raclette waren schon immer dein Lieblingsessen?
Was auch immer dein Grund ist, in die Schweiz kommen zu wollen, hier findest du Informationen und Tipps rund um das Unterrichten als Deutsche/r in der Schweiz. Wenn du ein Wort nicht kennst, hat es unten ein Glossar.
Da ich selbst im Primarschulbereich arbeite, beziehen sich die meisten Informationen auf diese Schulart. Natürlich wurden alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Informiere dich im Zweifelsfall noch einmal bei den offiziellen Stellen.
Schulsystem und Ausbildung
Das Schweizer Schulsystem besteht aus einer zweijährigen Kindergartenzeit sowie einer sechsjährigen Primarschulzeit. Anders als in Deutschland beginnt die Schulpflicht bereits im Kindergarten. Dort werden die Kinder zwischen dem 4. und 5. Lebensjahr «eingeschult».
Nach der Primarschulzeit werden die Kinder auf ein dreigliedriges Schulsystem verteilt, dessen Schularten in jedem Kanton etwas anders genannt werden. Sie entsprechen aber mehr oder weniger dem deutschen Schulsystem. Das Übertrittsverfahren variiert in den einzelnen Kantonen, ist aber generell stark reglementiert, z.B. durch Notenschnitt oder Aufnahmeprüfung.
Die Tagesstruktur unterscheidet sich ebenfalls. Üblich ist es am Morgen vier Lektionen, unterbrochen durch eine Morgenpause, zu unterrichten und am Nachmittag nochmals zwei Lektionen. Über Mittag gehen die Schülerinnen und Schüler nach Hause oder in den Hort, um dort ihr Mittagessen zu essen. Die Lehrpersonen nutzen diese Zeit für Vorbereitungen, Besprechungen oder natürlich um selbst eine Pause zu haben. Mittwochs ist immer nur Unterricht bis 12 Uhr. Am Nachmittag finden in der Regel Musikunterricht, Sporttraining der Vereine oder andere Aktivitäten statt.
Die Lehrpersonen, auch diejenigen für die Kindergartenstufe, werden an den Pädagogischen Hochschulen in drei Jahren ausgebildet. Dort werden die Studierenden in sieben Fächern (Pflicht: Deutsch, Mathematik, Natur Mensch Gesellschaft, Englisch oder Französisch sowie drei Wahlpflichtfächer Bildnerisches Gestalten, Bewegung und Sport, Design und Technik, Musik, Religion, Kulturen, Ethik oder zweite Fremdsprache Englisch oder Französisch) ausgebildet. Ein Referendariat kennt die Schweiz nicht. Viele Hochschulabgänger vikarisieren aber erst einmal für ein bis zwei Jahre, um verschiedene Erfahrungen zu sammeln.
Informationen über die einzelnen Schulsysteme der 26 (!) Kantone findet man auf den jeweiligen Webseiten der Bildungsdepartemente.
Bewerbungsverfahren
In der Schweiz sind Lehrer anders als grösstenteils in Deutschland keine Beamten. Sie werden bei der jeweiligen Schulgemeinde angestellt. Die Schulen schreiben ihre Stellen im Internet oder dem Schulblatt des Kantons aus und jeder Schulleiter entscheidet selbst über die Einstellungen. Vorteil ist, dass man sich die Konzepte der Schulen genau ansehen kann und sich bei der passenden Schule bewerben kann. Ein Wechsel ist ebenfalls zum Ende eines Schuljahres, manchmal sogar am Ende eines Semesters, problemlos möglich. Ausserdem kann die Schulleitung so einen Kandidaten finden, der gut in das bestehende Team integriert werden kann und sich voll mit den Zielen der Schule identifiziert. Nach dem Vorstellungsgespräch findet eventuell eine Probelektion statt, bei der man in einer Klasse der Schule eine Unterrichtsstunde hält. Erst anschliessend entscheidet die Schulleitung über die Einstellung.
Hier einige bekannte Webseiten zur Stellensuche:
https://www.jobs.sites.be.ch/jobs_sites/de/index/navi/stellenmarkt/stellen/lehrpersonen.html (Kanton Bern)
www.jobs.ch (z.B. auch für Privatschulen)
Anerkennung deines Abschlusses
In der Schweiz ist eine Anerkennung deines Abschlusses notwendig. Bevor du dich bewirbst, ist es also gut, wenn du dich bereits um die Anerkennung deines Lehrdiploms in der Schweiz kümmerst. Zuständig ist dafür die «Kantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren» kurz EDK genannt. Zur Anerkennung des Abschlusses reicht man alle nötigen Formulare und Nachweise ein. Tipp: Unbedingt das Studienbuch aufbewahren und Kopien davon einreichen, das erleichtert die Anerkennung einiger Fächer, da auch ein geringer Studienumfang zur Anerkennung ausreicht. Nach erfolgreicher Überprüfung erhält man eine offizielle Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden Schweizer Diplom ausweist.
Je nach Fächerkombination und besuchten Vorlesungen kann es aber auch dazu kommen, dass der deutsche Abschluss nicht vollständig anerkannt wird. Dann erhält man bis zur Absolvierung der Ausgleichsmassnahmen eine vorläufige Anerkennung. Ausgleichsmassnahmen werden in der Regel an einer Pädagogischen Hochschule absolviert. Die EDK weist dann aus, wie viele ECTS-Punkte man in welchem Fach nachholen muss. Auf der Webseite der EDK findet man dann die entsprechenden Kontaktpersonen der Pädagogischen Hochschulen, die über die Massnahmen beraten.
Die Überprüfung zur Anerkennung ist nicht kostenlos. Die Gleichwertigkeitsüberprüfung für deutsche Lehrdiplome beträgt 800 Franken. Ausgleichsmassnahmen müssen ebenfalls selbst bezahlt werden. Sie betragen 450 Franken pro ECTS-Punkt, höchstens jedoch 12000 Franken für einen Anpassungslehrgang und 5000 Franken für eine Eignungsprüfung.
Informationen findest du unter http://www.edk.ch.
Bezahlung
Lehrpersonen in der Schweiz verdienen je nach Kanton im ersten Dienstjahr zwischen 70000 Franken und 95000 Franken pro Jahr. Zwar wird der Lehrerberuf in der Schweiz gut bezahlt, nicht vergessen dürft ihr bei euren Plänen aber auch die höheren Lebenshaltungskosten.
Grenzgänger und Aufenthaltsbewilligung
Wenn du EU-Bürger bist und in der Schweiz einen Arbeitsvertrag hast, erhältst du die Aufenthaltsgenehmigung B. Die Aufenthaltsbewilligung B gilt für 5 Jahre. Bleibt man länger in der Schweiz kann man nach 5 Jahren die Niederlassungsbewilligung C beantragen. Dabei ist das Aufenthaltsrecht unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Natürlich kann man aber auch in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dann gilt man als sogenannter Grenzgänger. Nötig ist dafür eine Grenzgängerbescheinigung, die man unter Vorlage des Arbeitsvertrages erhält.
Informationen zu den Aufenthaltsbewilligungen findet ihr unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html.
Beamter werden oder bleiben?
Für viele frischgebackene Lehrerinnen und Lehrer, die es in die Schweiz zieht, stellt sich die Frage, ob sie sich erst noch verbeamten lassen sollen oder, ob sie auch als Beamte in der Schweiz arbeiten können.
Ob eine Verbeamtung vor der Auswanderung sinnvoll ist, ist eine individuelle Entscheidung und hängt auch davon ab, ob es sich um einen kurzen Aufenthalt oder eine langfristige Zeit in der Schweiz handeln wird. Plant ihr nur einen kurzen Aufenthalt, dann ist eine Verbeamtung in Deutschland auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ohne Probleme möglich. Tipp: Um nicht nach der Rückkehr zu schlechteren Konditionen in die private Krankenversicherung einsteigen zu müssen, lohnt es sich eine sogenannte Anwartschaft zu vereinbaren, d.h. die bestehende Krankenversicherung wird nur unterbrochen und ihr könnt sie bei eurer Rückkehr ohne Probleme weiterführen.
Handelt es sich um einen längeren Aufenthalt, dann kann eine vorherige Verbeamtung je nach Alter durchaus Sinn machen, wenn man plant, nach dem Schweizaufenthalt wieder in den Schuldienst in Deutschland zurückzukehren. Generell können sich Beamte für eine gewisse Zeit beurlauben lassen. Je nach Bundesland ist es dann möglich, als Nebenbeschäftigung während der Beurlaubung zu unterrichten. Informiert euch dazu am besten über die Regeln in eurem Bundesland.
Glossar
Bildungsdepartment = Kantonale Schulverwaltung
Kanton = ein Gliedstaat der Schweiz
Lehrdiplom = Abschluss (z.B. Bachelor oder Master) als Lehrperson
Lehrpersonen = Lehrerinnen und Lehrer
Lektion = Unterrichtsstunde
Primarschule = Grundschule, umfasst jedoch Klasse 1-6
Probelektion = Unterrichtsstunde vor der Einstellung an einer Schule
Semester = Halbjahr
vikarisieren = Stellvertretungen machen
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